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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Revnom | Stand: Juni 2026 · Version 1.2

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform „Revnom" sowie die Inanspruchnahme der damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Vertragspartner und Betreiber der Plattform ist Justin Ambs, Revnom, Walter-Oertelstraße 38, 09112 Chemnitz (nachfolgend „Revnom").

(3) Das Angebot von Revnom richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Revnom behält sich vor, bei Vertragsschluss einen entsprechenden Nachweis (z. B. USt-IdNr., Steuernummer oder Handelsregister-Eintrag) anzufordern.

(4) Der Kunde versichert mit Vertragsschluss ausdrücklich, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Stellt sich heraus, dass diese Versicherung unzutreffend war, ist der Kunde verpflichtet, Revnom von allen daraus resultierenden Schäden, Aufwendungen und Ansprüchen Dritter freizustellen.

(5) Kontakt für vertragliche Angelegenheiten: Der Kontakt für vertragliche Anfragen, Kündigungen und Reklamationen erfolgt per E-Mail an support@revnom.com oder schriftlich an die in Absatz 2 genannte Adresse. Weitere Pflichtangaben finden sich im Impressum.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen von Revnom

(1) Revnom bietet eine technische Plattform, die es Unternehmern ermöglicht, öffentliche Google-Bewertungen ihres Unternehmensprofils strukturiert zu analysieren und als Richtlinienverstoß an die Plattformbetreiber (Google) zu melden.

(2) Reine Botenfunktion: Revnom wird ausschließlich als technischer Bote nach den ausdrücklichen Weisungen des Kunden tätig. Revnom übermittelt die vom Kunden markierten Bewertungen, den vom Kunden ausgewählten Meldegrund sowie dessen Sachverhaltsschilderung automatisiert als strukturierte Meldung (gem. EU-Verordnung 2022/2065 Art. 16, DSA) an Google.

(3) Keine Rechtsdienstleistung: Revnom erbringt ausdrücklich keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Revnom prüft die vom Kunden übermittelten Angaben nicht auf inhaltliche oder juristische Richtigkeit, beurteilt keine Erfolgsaussichten und nimmt keine rechtliche Einschätzung vor, ob eine Bewertung tatsächlich gegen geltendes Recht oder Plattformrichtlinien verstößt.

(4) Automatische Auffälligkeitserkennung: Revnom zeigt dem Kunden im Dashboard automatisch erkannte Auffälligkeiten in Bewertungen an (z. B. „Spam-Indikator", „Off-Topic", „mögliche persönliche Daten"). Diese Anzeigen basieren ausschließlich auf technischer Mustererkennung anhand der von Google für DSA-Meldungen vorgesehenen Plattform-Kategorien. Sie stellen keine rechtliche oder inhaltliche Bewertung einer Bewertung dar, geben keine Empfehlung zur Meldung ab und sagen nichts über die Erfolgsaussichten einer Meldung aus. Die Entscheidung, welche Bewertungen als Verstoß gemeldet werden, trifft der Kunde eigenständig und in eigener Verantwortung. Revnom übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der automatischen Auffälligkeitserkennung.

Die automatische Auffälligkeitserkennung wird im Rahmen der kulanten Service-Garantie nach § 5 Abs. 3 als ein Kriterium berücksichtigt.

(5) Bote-Verhältnis, Identitätsangaben, Statusmitteilungen und Verifizierungs-Anfragen

a) Identitätsangaben des Kunden in DSA-Meldungen: Im Rahmen der Bote-Funktion verwendet Revnom in jeder DSA-Meldung die folgenden, vom Kunden im Bestellprozess verifizierten Angaben:

b) Digitale Unterschrift: Die digitale Bestätigung dieser Angaben durch den Kunden im Bestellprozess — insbesondere das aktive Anwählen des AGB-Häkchens sowie der Sachverhaltserklärung („Ich erkläre als verantwortlicher Vertreter…") — wirkt für Zwecke der DSA-Meldung als elektronische Bestätigung der Auftragserteilung im Sinne von Art. 25 eIDAS-Verordnung. Der Kunde erkennt diese digitale Bestätigung ausdrücklich als gleichwertig zu einer Unterschrift im Rahmen der Bote-Funktion an.

c) Statusmitteilungen und Antwort-Kanal: Revnom hinterlegt in jeder DSA-Meldung eine eigene technische E-Mail-Adresse (z. B. dsa@revnom.com) als Antwortkanal an Google. Eingehende Statusmitteilungen, Bearbeitungsantworten und Ablehnungen von Google werden von Revnom in aufbereiteter Form (z. B. „eingereicht", „in Bearbeitung", „abgelehnt", „Bewertung entfernt") im Dashboard des Kunden angezeigt — eine separate E-Mail-Benachrichtigung des Kunden über jeden Statuswechsel erfolgt grundsätzlich nicht. Der Kunde kann den aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit live im Dashboard einsehen. Direkte inhaltliche Rückfragen oder Verifizierungs-Anfragen von Google (siehe lit. d) werden hiervon ausgenommen und im Originalwortlaut bzw. inhaltlich unverändert an die im Kunden-Account hinterlegte E-Mail-Adresse weitergeleitet.

d) Verifizierungs-Anfragen durch Google: Stellt Google im Zuge der Bearbeitung einer Meldung Identitäts- oder Verifizierungs-Anfragen (z. B. zur Bestätigung der Auftrags-Beziehung zwischen Kunde und Revnom, zur Klärung der Vertretungsberechtigung oder zur Authentizitäts-Prüfung), leitet Revnom diese Anfragen unverzüglich an den Kunden weiter. Der Kunde ist verpflichtet, derartige Anfragen unmittelbar und in der von Google verlangten Form selbst zu beantworten — eine Beantwortung durch Revnom ist insoweit nicht möglich, da nur der Kunde die ihm zugerechnete Auftragserteilung bestätigen kann. Verzögerte oder unterlassene Antworten des Kunden auf Verifizierungs-Anfragen werden bei der Token-Refund-Prüfung (§ 5 Abs. 3) zu Lasten des Kunden berücksichtigt und können zur Ablehnung der Meldung durch Google führen.

(6) Eine Garantie für die tatsächliche Löschung der Bewertung durch Google kann Revnom nicht übernehmen, da die Entscheidungshoheit allein beim Plattformbetreiber (Google) liegt.

(7) Datenabruf und berechtigtes Interesse: Mit der Nutzung des Services und der Auswahl des zu überprüfenden Standorts erteilt der Kunde Revnom den ausdrücklichen technischen Auftrag, die öffentlichen Google-Bewertungen in jenem Moment automatisiert abzurufen und im Dashboard anzuzeigen. Der Kunde bestätigt, dass dieser Datenabruf zur Wahrung seines berechtigten Interesses (Prüfung der Bewertungen auf Plattformrichtlinien- oder Rechtsverstöße) erforderlich ist und legitimiert Revnom zur entsprechenden technischen Durchführung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Token-Pakete und Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Voraussetzung ist die vorherige Akzeptanz dieser AGB durch das aktive Setzen des entsprechenden Häkchens im Bestellprozess.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Revnom die Bestellung in Textform (insbesondere per E-Mail) bestätigt oder mit der Bereitstellung der Tokens (nach Zahlungseingang) beginnt, je nachdem, was zuerst eintritt. Die rein automatisierte Zugangsbestätigung der Bestellung gilt noch nicht als Annahme.

(1) Der Zugang zum Dashboard und die Verwaltung der Tokens erfolgen passwortlos über einen sicheren, individuellen Zugangslink, der dem Kunden per E-Mail zugesendet wird. Dieser Link enthält ein Authentifizierungs-Token und ermöglicht den direkten Zugriff auf das Dashboard ohne separate Anmeldung.

(2) Gültigkeitsdauer des Zugangslinks: Der Zugangslink bleibt dauerhaft gültig, solange der Kunde über Token-Guthaben oder eine offene Bestellung verfügt. Nach vollständigem Verbrauch der Tokens und Ablauf etwaiger Vertragspflichten wird der Zugangslink serverseitig deaktiviert (in der Regel innerhalb von 30 Tagen). Der Kunde kann jederzeit die Ausstellung eines neuen Zugangslinks beantragen oder den bestehenden Link über Revnom invalidieren lassen.

(3) Geheimhaltungspflicht und Datenzugriff: Dieser Zugangslink dient als Authentifizierungsnachweis. Da über diesen Link unmittelbarer Zugriff auf die abgerufenen Unternehmensbewertungen sowie das Token-Guthaben besteht, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, den Link sicher aufzubewahren. Der Kunde ist strengstens verpflichtet, den Link vertraulich zu behandeln, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und sein E-Mail-Postfach vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(4) Zurechnung: Alle Aktionen, insbesondere das Auslösen von Meldungen und der damit verbundene Verbrauch von Tokens, die über den Zugangslink vorgenommen werden, werden rechtlich dem Kunden zugerechnet. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Kompromittierung des E-Mail-Postfachs ist Revnom umgehend zu informieren, um den bestehenden Zugangslink serverseitig zu deaktivieren. Bei nachweislich missbräuchlicher Nutzung des Zugangslinks durch Dritte ohne ein Verschulden des Kunden werden zu Unrecht verbrauchte Tokens nach Prüfung durch Revnom erstattet. Der Kunde trägt insoweit die Darlegungslast für das fehlende Verschulden.

§ 5 Token-Modell, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt über ein Pre-paid-Token-System. Für die automatisierte Aufbereitung und Übermittlung jeder einzelnen Meldung an Google wird ein (1) Token vom Guthabenkonto des Kunden abgebucht.

(2) Tokens können in verschiedenen Paketgrößen zu den jeweils auf der Website ausgewiesenen Preisen erworben werden. Revnom wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an; eine Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen. Sollte sich der umsatzsteuerliche Status von Revnom künftig ändern, gelten ab dem Wechsel die jeweils ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich der dann anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Token-Refund (Kulante Service-Garantie nach billigem Ermessen): Die Erstattung eines Tokens erfolgt ausdrücklich nicht als juristisches Erfolgshonorar und nicht als vertraglicher Erfüllungsanspruch, sondern als kulante Service-Leistung von Revnom nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Revnom prüft auf Antrag oder von sich aus jeden Einzelfall und entscheidet über die Token-Gutschrift unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

Eine kulante Token-Gutschrift wird in der Regel erfolgen, wenn der Bearbeitungsstatus und die automatische Auffälligkeitserkennung positiv ausfallen und keine Ausschlussgründe nach Mitwirkung oder Plausibilität vorliegen. Revnom dokumentiert seine Einzelfallentscheidung im Dashboard des Kunden nachvollziehbar.

Ein vertraglicher Rechtsanspruch des Kunden auf Token-Gutschrift besteht nicht. Diese Service-Garantie stellt eine freiwillige Kulanzleistung dar, die Revnom auf Basis einer transparenten Einzelfallprüfung gewährt — sie ist ausdrücklich nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Hauptleistung nach § 2 Abs. 2.

(4) Wird eine Bewertung innerhalb von 90 Tagen nach erfolgtem Refund später dennoch durch Google entfernt oder wesentlich geändert, behält Revnom sich vor, den Refund zurückzubuchen und den Token erneut zu belasten. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert. Eine Rückbuchung erfolgt nur, wenn die Löschung oder Änderung nachweislich auf die ursprüngliche Meldung zurückgeführt werden kann. Nach Ablauf der 90-Tage-Frist ist eine Rückbuchung ausgeschlossen.

(5) Gültigkeit: Tokens haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab dem jeweiligen Kaufdatum und verfallen danach ersatzlos. Bei mehreren Token-Käufen mit unterschiedlichen Ablaufdaten werden Tokens nach dem FIFO-Prinzip (First-In, First-Out) eingelöst – die ältesten verfügbaren Tokens werden zuerst verbraucht. Tokens stellen ein reines Service-Guthaben dar; eine Auszahlung in Geld oder eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.

(6) Die Zahlung der Token-Pakete erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das Geschäftskonto von Revnom bei N26. Die entsprechenden Transaktionsdetails werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses sowie auf der Rechnung mitgeteilt. Nach Zahlungseingang werden die Tokens für den jeweiligen sicheren Zugangslink freigeschaltet.

(7) Zahlungsfrist und Verzug: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB an. Eine Bestellung, deren Rechnung 30 Tage nach Ausstellung nicht beglichen wurde, gilt vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung als storniert; bereits versendete Zugangslinks werden in diesem Fall serverseitig deaktiviert.

(8) Die Rechnung wird dem Kunden in elektronischer Form (PDF) per E-Mail bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem Erhalt elektronischer Rechnungen ausdrücklich zu.

§ 6 Kein Widerrufsrecht

Da Verträge mit Revnom ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB. Die Verbraucherschutzvorschriften der §§ 312 ff. BGB finden keine Anwendung.

§ 7 Datenschutz und Datenübermittlung

(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung unter revnom.com/datenschutz.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Meldungsübermittlung Daten an Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA übermittelt werden. Google ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; ergänzend gelten EU-Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO.

(3) Soweit die übermittelten Bewertungen personenbezogene Daten Dritter (insbesondere des Verfassers der Bewertung) enthalten, ist der Kunde im Rahmen der von ihm initiierten Meldung eigenständig datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Revnom handelt insoweit als technischer Bote nach Weisung des Kunden und stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Übermittlung bereit.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Auslösung einer Meldung selbst zu prüfen, ob die Meldung im Hinblick auf die enthaltenen personenbezogenen Daten Dritter rechtlich zulässig ist und ein berechtigtes Interesse seinerseits vorliegt.

§ 8 Weitere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße und vollständige Angaben (insbesondere E-Mail-Adresse, Unternehmensname und Rechnungsdaten) zu machen.

(2) Der Kunde ist allein für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm formulierten Begründungen und Sachverhaltsschilderungen verantwortlich. Er stellt sicher, dass seine Angaben keine falschen Tatsachenbehauptungen enthalten und nicht missbräuchlich erfolgen.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die automatische Auffälligkeitserkennung (§ 2 Abs. 4) lediglich eine technische Hilfsfunktion darstellt. Eine etwaige farbliche Markierung (z. B. „roter Punkt") stellt keine Aufforderung zur Meldung dar und entfaltet keinerlei bindende Wirkung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, jede einzelne Bewertung vor der Meldung selbst zu prüfen. Eine pauschale Übernahme der angezeigten Auffälligkeiten ohne eigene Prüfung erfolgt auf alleinige Verantwortung des Kunden.

(4) Der Kunde stellt Revnom von jeglichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Plattformbetreiber oder der Verfasser der Bewertungen) frei, die aus einer vom Kunden initiierten, missbräuchlichen, falschen oder rechtswidrigen Meldung resultieren, soweit Revnom diese nicht selbst zu vertreten hat. Hiervon umfasst sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(5) Mitwirkungspflicht bei Google-Rückfragen: Der Kunde ist verpflichtet, etwaige durch Revnom weitergeleitete Identitäts- oder Verifizierungs-Anfragen von Google (§ 2 Abs. 5 lit. d) unverzüglich, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen, und sachgerecht zu beantworten. Diese Anfragen können insbesondere die Bestätigung der Auftragserteilung an Revnom, die Vertretungsberechtigung für das Unternehmen oder die Authentizität der gemeldeten Sachverhalte betreffen. Unterlassene oder verspätete Antworten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden und können zur Ablehnung der Meldung durch Google führen. Sie werden zudem bei der Kulanz-Service-Garantie nach § 5 Abs. 3 als negatives Kriterium berücksichtigt.

(6) Vorformulierte Begründungs-Textbausteine: Revnom stellt dem Kunden im Meldevorgang zu jeder Melde-Kategorie einen neutral formulierten Textbaustein als unverbindlichen Vorschlag bereit. Dieser beschreibt ausschließlich aus Sicht des Kunden, weshalb eine Bewertung gemeldet wird, und enthält bewusst keine rechtliche Bewertung oder Subsumtion. Der Kunde kann den Vorschlag unverändert übernehmen, anpassen oder durch einen vollständig eigenen Text ersetzen; sämtliche Textbausteine sind für den Kunden jederzeit einsehbar. Mit dem Absenden der Meldung macht sich der Kunde den jeweils verwendeten Text als seine eigene Erklärung zu eigen und bestätigt dessen inhaltliche Richtigkeit (§ 8 Abs. 2). Die Bereitstellung dieser Textbausteine ist eine rein technische Hilfsfunktion und stellt keine Rechtsdienstleistung, keine rechtliche Beratung und keine Prüfung des Einzelfalls dar (§ 2 Abs. 3).

§ 9 Verfügbarkeit und Höhere Gewalt

(1) Revnom ist bemüht, die Plattform durchgehend verfügbar zu halten, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster, technische Störungen oder Ausfälle bei Drittanbietern (insbesondere Google-APIs, Hosting-Dienstleistern) begründen keine Mängel- oder Schadensersatzansprüche, sofern Revnom diese nicht zu vertreten hat.

(2) Bei Ereignissen höherer Gewalt – einschließlich Streiks, Naturkatastrophen, behördlicher Anordnungen, Cyberangriffe sowie der dauerhaften oder vorübergehenden Sperrung der von Revnom genutzten Google-Schnittstellen – ist Revnom für die Dauer des Ereignisses und dessen Nachwirkungen von seinen Leistungspflichten befreit. Bereits gekaufte, aber nicht eingelöste Tokens behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit; die 12-Monats-Frist (§ 5 Abs. 5) ist um die Dauer des Ereignisses zu verlängern.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Revnom haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Revnom nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung für den Erfolg der Meldung (die tatsächliche Löschung durch Google) sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden durch nicht gelöschte Bewertungen (insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden oder Folge­umsatz­einbußen) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Haftungshöchstbetrag: Die Haftung von Revnom für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Revnom gezahlt hat, mindestens jedoch auf 500,- Euro. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Revnom.

§ 11 Vertragslaufzeit, Beendigung und AGB-Änderung

(1) Der Vertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform (insbesondere per E-Mail) beendet werden.

(2) Bei einer durch den Kunden veranlassten Vertragsbeendigung verfallen alle noch nicht verbrauchten Tokens ersatzlos. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Verbleibende Tokens bis zum Ablauf der 12-Monats-Frist (§ 5 Abs. 5) können weiterhin eingelöst werden, sofern der Kunde keine ausdrückliche Beendigung erklärt hat.

(3) Außerordentliche Kündigung durch Revnom: Revnom ist berechtigt, den Zugang zur Plattform aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

Bereits verbrauchte Tokens werden in diesem Fall nicht erstattet. Im Übrigen bleibt § 314 BGB unberührt.

(4) Änderung der AGB: Revnom ist berechtigt, diese AGB anzupassen, wenn dies aus einem triftigen Grund erforderlich ist – insbesondere zur Anpassung an veränderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder zur Schließung einer Regelungslücke. Nicht über die Zustimmungsfiktion änderbar sind:

Änderungen dieser Kernbestandteile bedürfen einer aktiven, ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform. Sonstige Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von 30 Tagen vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und das Widerspruchsrecht wird Revnom in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs hat Revnom das Recht, den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu beenden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Chemnitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

(4) Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen AGB oder gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert: Juni 2026 (Version 1.2). Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorversion 1.1: neuer § 8 Abs. 6 (vorformulierte Begründungs-Textbausteine als unverbindliche Vorschläge, die der Kunde sich zu eigen macht). Frühere Änderungen (Version 1.2): § 2 Abs. 5 (Bote-Verhältnis, Identitätsangaben, Statusmitteilungen, Verifizierungs-Anfragen); § 5 Abs. 3 (Kulante Service-Garantie nach billigem Ermessen); § 8 Abs. 5 (Mitwirkungspflicht bei Google-Rückfragen).